Leistungen der Altenpflege
Grundpflege
Die Grundpflege umfasst alle wiederkehrenden Pflegemaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI, die zur Alltagsbewältigung der pflegebedürftigen Person nötig sind. Sie umfasst neben der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität auch vorbeugende Maßnahmen und die Förderung von Alltagsfähigkeiten und Kommunikation.
Der Unterstützungsgrad sollte immer nur so weit gehen, wie er nötig ist, um die Alltagsfähigkeiten des Pflegebedürftigen solange wie möglich zu erhalten.
Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, an weiterführenden Schulungen und Kursen teilzunehmen, damit sie in der Lage sind, die notwendigen Unterstützungshilfen ordnungsgemäß anzuwenden.
Kostenträger für die Grundpflege ist bei einem Pflegegrad die Pflegeversicherung. Liegt kein Pflegegrad vor und die Grundpflege wurde im Zuge der Häuslichen Krankenpflege verordnet, übernehmen die Krankenkassen die Kosten.
Körperpflege:
- Waschen
- Duschen
- Bade
- Zahnpflege, auch Zahnprothesen
- Kämmen und Rasieren
- Darm- und Blasenentleerung
Ernährung:
- Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
- Aufnahme von Nahrung und Speisen
Mobilität:
- Selbstständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
- An- und Auskleiden Gehen,
- Stehen und Treppensteigen
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, z.B. für Arztbesuche
Prophylaxemaßnahmen:
- Dekubitus- und Kontrakturenprophylaxe
- Exsikkoseprophylaxe
- Intertrigoprophylaxe
- Obstipationsprophylaxe
- Pneumonieprophylaxe
- Soor- und Parotitisprophylaxe
- Thromboseprophylaxe
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst alle Maßnahmen, die von einem Arzt verordnet werden. Sie dürfen in der häuslichen Krankenpflege und vollstationären Pflegeeinrichtungen nur von Pflegefachkräften durchgeführt und dokumentiert werden. Dazu gehören examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger, examinierte Altenpfleger sowie examinierte Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger.
Die Behandlungspflege ist ein wesentlicher Teil der Arbeit in der Altenpflege und ein wichtiger Versorgungbereich, wenn es darum geht, Krankenhausaufenthalte zu verkürzen. Kostenträger der Behandlungspflege ist die Krankenkasse (Verordnungen werden z.B. vom ambulanten Pflegedienst direkt mit der Krankenkasse abgerechnet).
Zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören:
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
- Inhalation
- Injektionen
- Infusionen
- Stomaversorgung
- Wundpflege
- Verbandswechsel
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Dekubitusversorgung
- Portversorgung
- Drainagen
- Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
- Katheterwechsel
- Blasenspülung
- Einläufe
Die hauswirtschaftliche Versorgung
Die tagtäglich im Haushalt anfallenden Aufgaben, sind für einen pflegebedürftigen Menschen oft kaum zu bewältigen. Die hauswirtschaftliche Versorgung ist Bestandteil der Altenpflege und wird von der Pflegekasse bezahlt.
Zu den Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung in der Altenpflege gehören:
- Einkäufe
- Zubereiten der Mahlzeiten
- Aufräum- und Reinigungsarbeiten
- Reinigung und Instandhaltung von Wäsche und Kleidung
- Behördengänge
- Begleitung bei Besuchen der Arztpraxis und Apotheke
- Organisation haushaltsnaher Dienstleistungen